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road traffic laws

In der Schweiz regelt das Gesetz, dass alle motorisierten Fahrzeuge eine Zulassung benötigen. Dazu muss der Hersteller der Fahrzeuge eine teure und zeitintensive Typenprüfung absolvieren.

 

Ohne diese Zulassung ist es verboten auf öffentlichem Grund zu fahren – ausschliesslich auf abgesperrtem Privatareal.

Red Wall & Stairs

Quelle: Konsumenten Schutz

Quelle: Stadtpolizei Zürich

Quelle: ASTRA

Quelle: ASTRA

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Schweiz vs. Onewheel

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In den vergangenen Jahren sind viele elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge in Verkehr gesetzt worden die sich nur schwer in eine der bestehenden Fahrzeugkategorien einteilen lassen. Dazu gehören zum Beispiel selbstbalancierende Stehroller  wie SegwayTM, Hoverboards oder Rollbretter mit elektrischem Hilfsmotor. Dementsprechend werden die Verkehrsregeln, die Bestimmungen zum Führerausweis und Zulassung dieser Fahrzeugen heute nicht gerecht.

 

​​​Der "Hoverboard-Boom" im Jahr 2015 führte zu vielen Unfällen, oft in Verbindung mit Kindern im öffentlichen Strassenverkehr. Dadurch wurden die Vorschriften verschärft und neue Fahrzeugkategorien gebildet um die Nutzung solcher Fahrzeuge grundsätzlich zu verhindern bzw. verbieten zu können.​​​

 

Zuordnung gemäss VTS:​​​​​​​

  • FahrzeugArt (VTS1): Motorfahrräder (Mofa) (Art. 18 VTS)

    • FahrzeugSubart (TG Pos. 02): Elektro-Stehroller  (Art. 18 Bst. d VTS)

    • d) Elektro-Stehroller das heisst einplätzige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (rein elektr.) / 25 km/h mit Tretunterstützung

  • Typengenehmigung erforderlich (TGV2): Ja (Anh. 1 Ziff. 1 TGV)​

 

Einige Kriterien bei der Typenprüfung stehen in Konflikt mit der Technik des Onewheel. Eine Zulassung und Typengenehmigung ist ohne Anpassung der aktuell gültigen Vorschriften und Berücksichtigung der neuen Technologien nicht möglich!

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